Neue Regeln…

Ab dem 20.08.2021 gilt in ganz NRW die 3G Regel. Also müsst ihr in Zukunft bitte eine der folgenden Bescheinigungen dabei haben:

* Impfbescheinigung – offizieller Nachweis über die vollständige Covid-19-Impfung. Es muss der original Impfpass vorgelegt werden (keine Kopie) oder der digitale Impfnachweis mit der CovPass-App bzw. Corona Warn-App. Der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein.

*Nachweis über Covid-19-Genesung – diese muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Sollte Dein positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, musst Du zusätzlich Deinen offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass mitbringen oder den digitalen Impfnachweis mit der CovPass-App bzw. Corona Warn-App vorzeigen. Der Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein

* Test – offizieller negativer Covid-19-Test (PCR- oder Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, mit Zertifikat)

Für Kinder unter 6 und schulpflichtige Kinderist kein Nachweis mehr erforderlich.

Und ab Freitag wird es auch endlich wieder Kaffee geben! 🙂

Ich freu mich auf euch!

Diese Website benutzt Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung der Website. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.